Der Bundesrat hat das umstrittene Wachstumschancengesetz der Bundesregierung gebilligt und damit den Weg für die Einführung der E-Rechnungspflicht geebnet. Gemäß den im Gesetzespaket enthaltenen Bestimmungen sind ab 2025 alle Unternehmen im innerdeutschen Geschäftsverkehr verpflichtet, E-Rechnungen im Factur-X/ZUGFeRD-Format zu akzeptieren. Ab 2027 wird schrittweise die Verpflichtung für Unternehmen eingeführt, Rechnungen in diesem Format zu versenden. Spätestens ab 2028 dürfen auch kleine Unternehmen ihre Geschäftsrechnungen nur noch in elektronischer Form ausstellen.
Das Aloaha ZUGFeRD SDK erweitert die Möglichkeiten der E-Rechnung erheblich, indem es nicht nur die Erstellung von Rechnungen im Factur-X/ZUGFeRD-Format ermöglicht, sondern auch die Konvertierung von CSVs und anderen Formaten in Factur-X/ZUGFeRD unterstützt. Darüber hinaus kann das SDK auch eingehende Rechnungen lesen, was die Verarbeitung und Integration in bestehende Systeme erheblich vereinfacht.
Ein weiterer Bestandteil des Wachstumschancengesetzes ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Ab 2026 sollen Papierrechnungen im innerdeutschen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen nicht mehr erlaubt sein, PDFs nur, sofern sie das Factur-X/ZUGFeRD-Format beinhalten. Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrscheine. Rechnungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern sind nicht betroffen und können weiterhin auch auf Papier oder als PDF erfolgen. Ziel dieser Vorschrift ist die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Nach Italien, Ungarn und der gerade laufenden Einführung in Frankreich plant auch die EU ein „Umsatzsteuermeldesystem“, bei dem Kopien jeder einzelnen Rechnung binnen weniger Tage nach Versand eingereicht werden müssen. Das geplante innerdeutsche System soll zum europäischen System kompatibel werden. Die durch den Wegfall von Umsatzsteuerbetrug erwarteten Mehreinnahmen sollen sich laut Angaben der Ampelkoalition auf jährlich zwischen 11 Milliarden und 14 Milliarden Euro belaufen. Betroffen sind bundesweit etwa 1,2 Milliarden Rechnungen jährlich.
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