Die Elektronische Unterschrift

In der heutigen Zeit werden immer mehr Rechtsgeschäfte online oder durch elektronischen Austausch von Dokumenten abgewickelt. Hier steht man jedoch vor dem Problem, daß man eine Unterschrift zwar einscannen und unter ein Dokument setzen kann, jedoch ist hier die Richtigkeit und Eigenhändigkeit nicht gegeben da jeder diese Unterschrift eingescannt haben könnte. Aus diesem Grund wurde die elektronische Unterschrift (Elektronische Signatur) entwickelt.

Die elektronischen Signatur besteht aus zwei Schlüsseln, einem privaten Schlüssel und einem Öffentlichen Schlüssel. Dieses Schlüsselpaar ist einmalig. Der private Schlüssel ist im Zugriff des Unterschreibenden. Es gibt verschiedene Sicherheitsstufen und Anerkennungen der Elektronischen Unterschrift. Bei der höchsten Sicherheitsstufe (der Qualifizierten Signatur) ist der private Schlüssel auf der Signaturkarte und kann von dort nicht ausgelesen werden. 

Eine elektronische Unterschrift wird in zwei Schritten erstellt. Aus dem zu unterschreibenden Dokument wird ein sogenannter HASH-Wert durch einen mathematischen Algorithmus errechnet. Danach wird dieser HASH-Wert mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt. Nach dem das Dokument dann versandt wurde kann der Empfänger des Dokumentes nun mit dem öffentlichen Schlüssel des Zertifikates diesen HASH-Wert entschlüsseln. Wenn dann bei einem Vergleich andere HASH-Werte aus dem Dokument errechnet werden, ist eine Manipulation an dem Dokument nicht ausgeschlossen und somit ist die Unterschrift ungültig.



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